Eindolungen

Eindolungen

In der Vergangenheit wurden aus ver­schiedenen Gründen diverse Ge­wässer begradigt und eingedolt. Eindolungen sind per Gesetz nicht mehr erlaubt, die Gewässer werden geöffnet und be­ein­trächtigte Gewässer werden re­vi­ta­li­siert. Mit der Ausscheidung von Gewäs­ser­räumen wird den Gewässern eine schützende Pufferzone zugestanden.